Mittwoch, 1. Dezember 2010

Teilnahmebedingungen

The Hallstand führt die Gewinnspiele in Kooperation mit verschiedenen Partnern (Kooperationspartner) durch.
Der Zeitraum des Gewinnspiels sowie der Tag der Verlosung werden im jeweiligen Gewinnspiel bekannt gegeben.
Verlost wird der im jeweiligen Gewinnspiel genannte Preis. Das Los entscheidet über den Gewinner.
The Hallstand nimmt für die Kooperationspartner lediglich die Auslosung der Preise in deren Namen vor. Eine eigene Verpflichtung übernimmt The Hallstand diesbezüglich nicht.

Für die Teilnahme an dem Gewinnspiel gelten die folgenden Bedingungen:

§ 1 Teilnahmeberechtigung
  1. Die Teilnahme steht allen Usern ab dem 18. Lebensjahr offen, die sämtliche Personenangaben wahrheitsgetreu innerhalb der im Gewinnspiel genannten Frist ausfüllen, da nur namentlich bekannte Teilnehmer mit einem Preis prämiert werden.
  1.  Falsche Angaben bei der Registrierung, Manipulationen oder andere unerlaubte Hilfsmittel  und sonstige Regelverletzungen können den Ausschluss von weiterer Teilnahme bzw. die Aberkennung und Rückforderung allfälliger Gewinne zur Folgen haben.

§ 2 Gewinnerermittlung 
  1. Über den Gewinner entscheidet das Losverfahren.
  1. Der Gewinner wird von The Hallstand oder dem jeweiligen Kooperationspartner via Email über den Gewinn benachrichtigt. The Hallstand ist berechtigt die erforderlichen Daten des Gewinners an den Kooperationspartner zu übermitteln, um die Benachrichtigung und Auslieferung des Gewinns zu ermöglichen.
  1. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Gewinnbenachrichtigung bei RBMH oder dem jeweiligen Kooperationspartner, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn ersatzlos. Kann eine Auslieferung des Preises aus Gründen, die der Gewinner zu vertreten hat, nicht innerhalb von vier Monaten im Anschluss an die Gewinnbenachrichtigung erfolgen, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn ebenfalls ersatzlos. Bei KFZ- und Reisepreisen können auch kürzere Fristen gelten (siehe hierzu Ziffer 9 und 10).
  1. Die Auslieferung der Gewinne erfolgt nur innerhalb Österreichs, Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland kostenfrei. Darüber hinaus anfallende Zölle oder Transportkosten für eine Auslieferung ins Ausland sind vom Gewinner zu tragen. Leistungsort bleibt trotz Übernahme der Versendungskosten der Sitz des Kooperationspartners und Preissponsors.
  1. Der Gewinner hat sämtliche eventuell anfallenden Folgekosten der Gewinne selbst zu tragen.
  1. Der Gewinner hat keinen Anspruch auf einen mit dem ausgelobten Preis exakt identischen Gewinn. Der im Rahmen des Gewinnspiels als Preis präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe o. ä. bestehen. Der Preissponsor kann einen dem als Preis präsentierten Gegenstand gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte auswählen. Ist die Übermittlung des Gewinns nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen möglich, so erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz.
  1. Eine Barauszahlung eines Sachgewinnes oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist ausgeschlossen.
  1. Die Gewinne sind nicht übertragbar.





§ 3 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
The Hallstand behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht RBMH insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann The Hallstand von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

§ 5 Haftung
  1. Mit der Aushändigung des Gewinns wird The Hallstand von allen Verpflichtungen frei gestellt.
  1. The Hallstand haftet nicht für Sach- und Rechtsmängel der von einem Kooperationspartner gestifteten Preise und/ oder für die Insolvenz des Kooperationspartners und die daraus resultierenden Folgen für die Gewinnspieldurchführung und Gewinnabwicklung.

§ 6 Sonstiges
  1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  1. Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von The Hallstand ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.

Sonntag, 24. Oktober 2010

Die Viennale-Tasche 2010

Foto-Credit: Viennale

Alle Jahre wieder - und diesmal richtig bunt: Die zehnte Viennale-Tasche von A1 könnt ihr am Freitag, den 29. Oktober, beim "Jameson Bus" in der Mariahilfer Straße (Höhe Neubaugasse) gewinnen. Einfach einen grünen Hut aufsetzen und mit etwas Glück eines der limitierten Modelle mit nach Hause nehmen.

Dienstag, 5. Oktober 2010

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